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AGB

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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cyber Sour UG (haftungsbeschränkt)

§ 1 Präambel und Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Cyber Sour UG (haftungsbeschränkt), Zerbsterstr. 9, 04129 Leipzig (nachfolgend “Agentur”) und ihren Auftraggeber, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind (nachfolgend “Auftraggeber”).

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungsbeschreibung und Leistungsvorbehalt

(1) Die Agentur erbringt Dienstleistungen in den Bereichen:

Online-Marketing
Webdesign
Webentwicklung
Datenanalyse
Marktforschung

(2) Die Agentur behält sich das Recht vor, den Umfang der Leistungen nach eigenem Ermessen anzupassen, um den technologischen Fortschritt und die sich ändernden Marktbedingungen zu berücksichtigen.

§ 3 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Verzug

(1) Die Vergütung richtet sich nach den jeweils gültigen Preislisten der Agentur oder nach individueller Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn, im Vertrag ist ein anderes Zahlungsziel vereinbart. Akzeptierte Zahlungsmethode ist die Banküberweisung.

(3) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, ihre Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Beträge einzustellen.

§ 4 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss

(1) Die Agentur haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, es sei denn, diese beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur.

(2) Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Rechtmäßigkeit der Inhalte, die im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen erstellt oder verbreitet werden. Der Auftraggeber stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der erbrachten Leistungen beruhen.

§ 5 Geistiges Eigentum

(1) Alle im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.

(2) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein nicht-exklusives, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Werken. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.

§ 6 Datenschutz

Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und den weiteren anwendbaren Datenschutzvorschriften. Die Agentur trifft angemessene Maßnahmen zum Schutz der verarbeiteten Daten vor unbefugtem Zugriff und Weitergabe.

§ 7 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Leipzig.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 8 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, die im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Auftraggebers geschlossen werden (B2B-Geschäfte) und/oder bei denen die Planungsphase bereits abgeschlossen ist.

§ 9 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen geschäftlichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(2) Die Vertraulichkeitsverpflichtung umfasst auch die Nichtveröffentlichung von Informationen über die Zusammenarbeit beider Parteien ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei.

(3) Bei Zuwiderhandlungen gegen die Vertraulichkeitsvereinbarung ist die verletzende Partei zur Leistung einer angemessenen Vertragsstrafe verpflichtet, deren Höhe im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt wird.

§ 10 Gewährleistung und Mängelhaftung

(1) Die Agentur leistet Gewähr dafür, dass die erbrachten Leistungen den im Vertrag festgelegten Anforderungen entsprechen.

(2) Mängel müssen vom Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnis schriftlich gemeldet werden. Die Agentur wird sich bemühen, die Mängel in angemessener Frist zu beheben.

(3) Im Falle von Mängeln steht dem Auftraggeber ausschließlich das Recht auf Nachbesserung zu. Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Minderung des Vergütungsanspruchs ist ausgeschlossen, es sei denn, die Agentur ist trotz wiederholter Nachbesserungsversuche nicht in der Lage, den Mangel zu beheben.

§ 11 Kündigung

(1) Die Kündigung von Verträgen ist schriftlich mit einer Frist von acht Wochen zum Ende eines Kalendermonats möglich, sofern nicht anders vereinbart.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten wiederholt verletzt.

§ 12 Nichterfüllung und höhere Gewalt

Die Agentur ist von der Leistungspflicht befreit, wenn die Nichterfüllung auf Umständen beruht, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und nicht von der Agentur zu vertreten sind (z.B. höhere Gewalt). In einem solchen Fall wird die Agentur den Auftraggeber unverzüglich informieren.

§ 13 Änderungen der AGB

Die Agentur behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Auftraggeber spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten diese als angenommen.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

§ 15 Schlichtung und Mediation

Im Falle von Streitigkeiten sind die Parteien verpflichtet, vor Einleitung gerichtlicher Schritte ein Schlichtungs- oder Mediationsverfahren durchzuführen. Die Parteien werden sich bemühen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

§ 16 Auftraggeberpflichten

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen zeitgerecht zur Verfügung zu stellen. Ferner hat der Auftraggeber die Agentur unverzüglich über alle Umstände in Kenntnis zu setzen, die für die Vertragserfüllung von Relevanz sind.

(2) Sollte die Agentur in der Lage sein, die vertraglich vereinbarten Leistungen vollständig zu erbringen, jedoch die Fertigstellung des Projektes aufgrund der nicht erfolgten Zurverfügungstellung von erforderlichen Inhalten bzw. Informationen seitens des Auftraggebers scheitert, ist die Agentur berechtigt, die Leistungen dem Auftraggeber vollständig in Rechnung zu stellen. Die zeitgerechte Frist für die Bereitstellung dieser Inhalte bzw. Informationen wird auf 10 Werktage nach schriftlichem Eingang der Aufforderung seitens der Agentur festgelegt.

(3) Zusätzlich bleiben die Leistungen des Angebots und deren Gültigkeit auch nach der Vollzahlung durch den Auftraggeber bis zur Beendigung des Projektes bestehen. Nach Eingang der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen wird der zeitliche Rahmen für die Umsetzung des Projektes in Abhängigkeit der zeitlichen Verfügbarkeit der Agentur, von eben dieser neu festgelegt.

§ 17 Referenznutzung

Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz für Marketingzwecke zu nutzen, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht. Der Auftraggeber gestattet der Agentur, im Rahmen der Referenznutzung auch Logos und Markenzeichen zu verwenden.

§ 18 Zusammenarbeit mit Dritten

Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte hinzuzuziehen und Teile der Leistung durch Dritte erbringen zu lassen. Die Agentur steht jedoch für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch die beauftragten Dritten ein.

§ 19 Geltungsdauer

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) treten mit Beginn der Kommunikation zwischen den Vertragsparteien in Kraft und behalten ihre Gültigkeit für die Dauer der vertraglich vereinbarten Laufzeit. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit ist nach vorheriger Absprache möglich. Mit dem Ablauf der Vertragslaufzeit erlöschen sämtliche aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen wurde.